Bioabfall

Die Bioabfallsammlung erfolgt in der Regel 14-tägig.

Bioabfälle sind alle kompostierbaren Abfälle, welche üblicherweise in der Küche und im Garten eines Haushaltes und bei der Nahrungsmittelproduktion anfallen, sowie die betrieblichen Abfälle gleicher Art.
Für die Sammlung von Bioabfällen sind eigene Behältnisse zu verwenden: 
a) Bioabfallsäcke zu 10 und 15 Liter 
b) Abfalltonnen mit 120 Liter Fassungsvermögen

Die Behälter werden von den Beauftragten der Müllabfuhr nur dann entleert, wenn sie ordnungsgemäß aufgestellt und die Restmüll- bzw. Bioabfallbehälter mit einer Entleerungsschleife der Gemeinde gut sichtbar gekennzeichnet sind. Die Entleerungsschleifen bzw. Müllsäcke werden gemäß dem Mindestbehältervolumen dieser Verordnung entsprechend dem Grundeigentümer von der Gemeinde ausgefolgt. Weitere Entleerungsschleifen bzw. Abfallsäcke sowie Entleerungsschleifen für Bioabfall und Bioabfallsäcke können bei Bedarf bei der Gemeinde nachgekauft werden.
 
Am Abfuhrtag sind die Behälter und Säcke vom Grundstückseigentümer oder sonstigen 
Verfügungsberechtigten  (Haushaltsvorstand) um 7.00 Uhr an leicht zugänglichen Stellen an 
der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche so aufzustellen, dass 
a) für die Hausbewohner und für die Nachbarschaft keine unzumutbare Belästigung durch 
    Staub, Geruch oder Lärm erfolgt, 
b) die Abfallgefäße von den Beauftragten der Müllabfuhr auf kürzestem Weg und unter geringstem
    Zeitverlust abgeholt werden können. 
c) Die Behälter dürfen nur so weit befüllt werden, dass sich die Deckel ordentlich schließen lassen,
   widrigenfalls die Behälter nicht entleert werden.
   Ein mechanisches Verdichten des Restmülls ist grundsätzlich untersagt. Im Ausnahmefall ist bei der
   Gemeinde schriftlich anzusuchen.
   Neben den Behältern lose bereit gestellter Abfall wird nicht entsorgt. 
d) Die Haus- und Grundstückseigentümer haben für die Instandhaltung und erforderliche Reinigung der
   Abfallbehälter zu sorgen. 
e) Das von der Gemeinde beauftragte Abfuhrunternehmen ist berechtigt, Beanstandungen
    hinsichtlich nicht ordnungsgemäßer Bereitstellung, Beschaffenheit der Abfallbehälter usw. an Ort und
    Stelle vorzunehmen und die Gemeinde darüber zu informieren. 
f) Das Einbringen von flüssigen Abfällen und heißer Asche in die Behälter ist untersagt.
 

Müllabfuhrplan 2024 (1,76 MB) - .PDF

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